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Vertrag und Zahlung

Mietdauer, Vertragsunterzeichnung, Kündigung von Mietverträgen, Bezahlung der Miete
Vertrag und Zahlung

Wir von Shurgard möchten es Ihnen so leicht wie möglich machen. Das gilt auch für den administrativen Teil bei der Anmietung eines Lagerraums.

Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen zum Vertrag, zur Bezahlung der Miete und zur Kündigung von Mietvertrags.

Vertragsunterzeichnung bei Shurgard

  • Privatkunden: einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein oder Reisepass).
  • Gewerbliche Kunden: einen Nachweis über die Zugehörigkeit zum Unternehmen (z. B. Visitenkarte, Unsatzsteuer ID und eine Vollmacht) und einen gültigen Lichtbildausweis.
Nein, Sie müssen bei der Anmietung eines Lagerraums bei Shurgard keine Kaution bezahlen.

Die Mindestmietdauer beträgt eine Woche. Informieren Sie einfach unsere Mitarbeiter Ihres Shurgard-Standortes bei der Vertragsunterzeichnung über Ihre geplante Mietdauer.

Sie können Ihre Besitztümer unmittelbar nach der Vertragsunterzeichnung bei Shurgard einlagern.

Nein, es gibt keine maximale Mietdauer. Sie können einen Lagerraum beliebig lange anmieten.

Wenn Sie den Vertrag für Ihren Lagerraum beenden möchten, müssen Sie sicherstellen, dass die Kündigung mindestens 15 Tage vor Beginn des folgenden Abrechnungszeitraums bei uns eingegangen ist.

Die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Shurgard.

Zahlung der Lagerraummiete

Shurgard bietet drei praktische Möglichkeiten zur Zahlung Ihrer Miete:

  • Lastschrift: Unterschreiben Sie an einem beliebigen Shurgard-Standort einfach das SEPA-Lastschriftmandat – wir kümmern uns um den Rest. Der fällige Betrag wird automatisch von Ihrem Konto eingezogen.
  • Bezahlung an einem beliebigenShurgard-Standort in Deutschland: Besuchen Sie einen beliebigen Shurgard-Standort und teilen Sie unsere Mitarbeiter Ihre Kundennummer und Ihren Shurgard-Standort mit.

Bitte beachten Sie: Die erste Zahlung Ihrer Miete ist ausschließlich per EC- oder Kreditkarte möglich.

Wir akzeptieren EC- und Kreditkarten (MasterCard und Visa).

Ja. Shurgard berechnet eine einmalige Bearbeitungsgebühr von € 20.

Diese Gebühr müssen Sie nur einmal bezahlen, d. h. bei Bestandskunden fällt diese nicht erneut an.

  • Schloss: Um die Tür Ihres Lagerraums sicher abschließen zu können, benötigen Sie ein Spezialschloss. Somit wird sichergestellt, dass Sie die einzige Person sind, die Zugang zu Ihrem Lagerraum hat. Sie können ein neues, versiegeltes Schloss an jedem beliebigen Shurgard-Standort erwerben.
  • Versicherung: Zum Schutz Ihrer Person und Ihrer Besitztümer benötigen Sie eine Versicherung für Ihre eingelagerten Gegenstände. Sie können sich ganz einfach für eine kostengünstige, speziell auf Shurgard-Kunden zugeschnittene Versicherung bei Marsh entscheiden.
    Unter erhalten Sie Informationen über die Versicherung Ihrer eingelagerten Gegenstände.

Privatkunden von Shurgard sind bei der Anmietung von Lagerräumen von der Mehrwertsteuer befreit. Auf andere Produkte – z. B. Umzugskartons oder Verpackungsmaterialien – fallen 19 % Mehrwertsteuer an.

Kündigung von Verträgen

Die Kündigung muss mindestens 15 Tage vor Beginn des folgenden Abrechnungszeitraums bei uns eingegangen sein.

Wenn Sie für einen kürzeren Zeitraum als einen Monat mieten möchten, teilen Sie dies unsere Mitarbeiter Ihres Shurgard-Standorts bei der Vertragsunterzeichnung mit.

Die Kündigung muss schriftlich per E-Mail, auf dem Postweg oder persönlich an Ihrem Shurgard-Standort eingereicht werden.

Die schriftliche Kündigung muss Ihren Namen, die Nummer Ihres Lagerraums, Ihre Unterschrift und das Kündigungsdatum enthalten.

Stellen Sie sicher, dass Ihre Kündigung mindestens 15 Tage vor Beginn des folgenden Abrechnungszeitraums bei uns eingegangen ist.

Bitte räumen Sie Ihren Lagerraum vollständig aus und hinterlassen Sie diesen besenrein. Stellen Sie außerdem sicher, dass Sie Ihr Schloss vom Lagerraum entfernen.

Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, behält sich Shurgard das Recht vor, Ihren Mietvertrag zu verlängern.

Es kann sein, dass wir die Miete für den nachfolgenden Zeitraum vor Ihrer Kündigung eingezogen haben.

In diesem Fall müssen Sie nichts weiter tun: Der zu viel bezahlte Betrag wird von Ihrer Abschlussrechnung abgezogen oder Ihnen separat gutgeschrieben.

Wenn sie weitere Fragen zum Zugang haben, wenden Sie sich einfach an uns.

Weitere Fragen zu Verträgen und administrativen Angelegenheiten bei Shurgard

Sie können uns über eine Adressänderung informieren, indem Sie sich an denShurgard-Standort wenden, an dem Sie Ihren Lagerraum gemietet haben.

Wenn sie weitere Fragen zum Zugang zu Ihrem Vertrag, zur Anmietung Ihres Lagerraums, zur Kündigung Ihres Vertrags oder zu anderen administrativen Angelegenheiten haben, wenden Sie sich einfach an uns.

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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