Sie müssen mindestens 15 Tage vor Beginn des folgenden Abrechnungszeitraums Ihren Mietvertrag kündigen.
Die Kündigung muss schriftlich, per E-Mail auf dem Postweg oder persönlich an Ihrem Shurgard-Standort eingereicht werden. Aus der Kündigung müssen Ihr Name, die Nummer Ihres Lagerraums und das Kündigungsdatum hervorgehen.
Vergessen Sie also nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen, wenn Sie Ihren Lagerraum nicht mehr benötigen.
Übergeben Sie den Lagerraum bitte leer und besenrein. Entfernen Sie bitte ebenfalls das Schloss und behalten Sie es.
Andernfalls kann Shurgard Ihre Auflösung nicht bearbeiten und Ihr Vertrag bleibt bestehen.
Sobald Ihr Lagerraum leer ist, bitten wir Sie, das Schloss zu entfernen und zu behalten. Es gehört Ihnen, d. h. Sie können es jederzeit wiederverwenden, wenn Sie in Zukunft einen Lagerraum bei Shurgard mieten.
Der Lagerraum muss leer und sauber an uns übergeben werden. Wenn Sie einige der gelagerten Gegenstände nicht mehr benötigen, entsorgen Sie diese bitte.
Shurgard behält sich das Recht vor, Ihren Vertrag zu verlängern, wenn der Lagerraum nicht leer ist.
Wenn Sie den Lagerraum bis zum Kündigungsdatum nicht geräumt haben, wird Ihr Mietvertrag verlängert. Das bedeutet, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Kündigungsfrist (15 Tage vor Beginn des folgenden Abrechnungszeitraums ) weiterhin gelten.
Wenn sich Ihre Pläne geändert haben und Sie Ihren Lagerraum weiter mieten möchten, ist das kein Problem. Sagen Sie uns einfach Bescheid.
Wenn Sie weniger Lagerraum benötigen, können Sie in einen kleineren Lagerraum umziehen. Wir berechnen keine Umzugsgebühren. Ihr Geschäftsleiter vor Ort kann Ihnen bei der Wahl der Ihren Bedürfnissen entsprechenden Lagerraumgröße und bei der Anmietung Ihres neuen Lagerraums helfen.