Wenn Sie Ihren Umzug oder Ihre Renovierungsarbeiten abgeschlossen haben, gibt es jeden Grund zu feiern. Aber dann ist es auch an der Zeit, aus Ihrem Lagerraum auszuziehen. Das müssen Sie wissen:
Sie müssen Ihren Vertrag schriftlich kündigen, bevor Sie Ihren Lagerraum räumen. Vergessen Sie also nicht, uns Ihre Pläne schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Kündigung mindestens 15 Tage vor Beginn des folgenden Abrechnungszeitraums bei uns eingegangen ist.
Räumen Sie am Auszugstag sämtliche Gegenstände aus dem Lagerraum aus und hinterlassen Sie diesen besenrein.
Wir überprüfen den ausgeräumten Lagerraum, um sicherzustellen, dass Sie nichts vergessen haben und dass Sie diesen in einem guten Zustand hinterlassen.
Wenn Sie einige Gegenstände nicht mitnehmen möchten, lassen Sie diese bitte nicht einfach im Lagerraum stehen: Wir können diese Dinge nicht für Sie entsorgen.
Ihr Schloss gehört Ihnen, und nur Sie haben einen Schlüssel dazu. Stellen Sie also sicher, dass Sie das Schloss mitnehmen – vielleicht brauchen Sie es irgendwann noch einmal. Wenn Sie ihren Lagerraum verschlossen zurücklassen, gehen wir davon aus, dass sie ihren Lagerraum weiterhin benötigen.
Bitte wenden Sie sich nach dem Ausräumen an Ihren Filialleiter, sodass er den Lagerraum überprüfen kann. Ist alles in Ordnung, beendet der Filialleiter Ihren Mietvertrag offiziell. Wir freuen uns, wenn Sie auch beim nächsten Mal einen Lagerraum bei uns mieten.
Sie müssen Ihren Mietvertrag verlängern, weil Ihr Renovierungsprojekt länger als erwartet dauert oder nicht alle Möbel in Ihr neues Zuhause passen? Kein Problem! Teilen Sie uns dies einfach mit – entweder per E-Mail oder durch einen Anruf beim Filialleiter Ihres Shurgard-Standortes.
Sie möchten in einen kleineren Lagerraum umziehen? Wir berechnen für einen Lagerraum-Wechsel keine Gebühren. Sprechen Sie einfach mit dem Filialleiter Ihres Shurgard-Standortes. Hier erhalten sie Beratung zu Lagerraumgröße und -typ und zur Reservierung Ihres neuen Lagerraums.