Bei uns ist Ihr Besitz sicher.
Im Folgenden finden Sie häufig gestellten Fragen zum Thema Sicherheit bei Shurgard.
Wir setzen verschiedene Mittel ein, um die Sicherheit ihrer bei Shurgard gelagerten Besitztümer zu wahren:
Weitere Informationen über die Sicherheit bei Shurgard
Zum Abschließen Ihres Lagerraums erhalten Sie ein spezielles Sicherheits-Zylinderschloss.
Das Schloss und die zugehörigen Schlüssel gehören Ihnen – nur Sie erhalten Zugang zu Ihrem Lagerraum.
Weitere Informationen dazu, das Schloss für Ihren Lagerraum.
Ja. Wenn Sie einen Lagerraum bei Shurgard mieten, können Sie auch andere Personen Zutritt zu Ihrem Lagerraum gewähren.
Sie alleine entscheiden, wer Ihren Lagerraum betreten darf und wer einen Zugangscode und Ihren Schlüssel erhält.
Jedoch haftet Person, die den Mietvertrag unterschrieben hat, für Schäden beispielsweise am Gebäude oder an den eingelagerten Besitztümern anderer Personen.
Bei Shurgard wissen wir immer, wer sich gerade auf unserem Gelände befindet.
Ausschließlich unsere Kunden dürfen mithilfe eines persönlichen Sicherheitscodes unser Gelände betreten. Das bedeutet, dass wir unbefugten Personen den Zutritt nicht gewähren und somit Ihre Sicherheit sowie die Sicherheit Ihrer Besitztümer wahren können.
Wenn Sie den Schlüssel zu Ihrem Lagerraum verloren haben, melden Sie dies umgehend unsere Mitarbeiter Ihres Shurgard-Standortes.
Da wir keine Kopie Ihres Schlüssels einbehalten, kann in diesem Fall das Schloss nur von einem Schlüsseldienst geöffnet werden. Die dabei entstehenden Kosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Wenn Sie Ihren Zugangscode vergessen haben, können Sie beim unsere Mitarbeiter Ihres Shurgard-Standorts einen neuen Zugangscode beantragen.
Aus Sicherheitsgründen vergeben wir den neuen Zugangscode ausschließlich an die Person, die den Mietvertrag unterschrieben hat.
Das heißt, dass Sie nur unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises einen neuen Zugangscode erhalten.